Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 1 L 51/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Anwendbarkeit von § 3 Arbeitszeitverordnung auf Bundesbeamte, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Anwendbarkeit von § 3 Arbeitszeitverordnung auf Bundesbeamte, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind
Verfahrensgang
- VG Halle, 12.02.2008 - 4 A 589/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 1 L 51/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 1 L 51/08
Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (… OVG LSA, a.a.O. [m.w.N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n.F.) Nr. 26 , Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 [BVerwG 09.03.1993 - 3 B 105.92] ). - BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 1 L 51/08
Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (… OVG LSA, a.a.O. [m.w.N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n.F.) Nr. 26 , Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 [BVerwG 09.03.1993 - 3 B 105.92] ). - BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87
Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 1 L 51/08
"Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m.w.N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 [BVerwG 17.07.1987 - 1 B 23.87] ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 1 L 51/08
"Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m.w.N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 [BVerwG 17.07.1987 - 1 B 23.87] ). - BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95
Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 1 L 51/08
Mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes bzw. einem reinen Zur-Überprüfung-Stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache indes nicht ausreichend dargelegt werden ( BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - Az.: 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03-, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - Az.: 3 L 18/03 - ). - BVerwG, 01.10.1981 - 5 B 66.81
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 1 L 51/08
Ebenso wenig ist die bloße Möglichkeit, dass sich die aufgeworfenen Fragen in einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren in gleicher oder ähnlicher Weise stellen könnten, für die Darlegung der allgemeinen Bedeutung der Rechtssache ausreichend ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 1981 - Az.: 5 B 66.81 -, Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 205; OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 17. November 2004 - 3 L 402/03-, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - Az.: 3 L 18/03-, Beschluss vom 21. April 2008 - Az.: 1 L 32/08 - ). - VG Trier, 17.02.2009 - 1 L 32/08
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 1 L 51/08
Ebenso wenig ist die bloße Möglichkeit, dass sich die aufgeworfenen Fragen in einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren in gleicher oder ähnlicher Weise stellen könnten, für die Darlegung der allgemeinen Bedeutung der Rechtssache ausreichend ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 1981 - Az.: 5 B 66.81 -, Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 205; OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 17. November 2004 - 3 L 402/03-, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - Az.: 3 L 18/03-, Beschluss vom 21. April 2008 - Az.: 1 L 32/08 - ).